Auch Zuweisungen von Geldauflagen und Bußgeldern sind für die Unterstützung unserer Dienste, insbesondere für Aufwendungen in den Kinderdiensten willkommen. Als Richter  können Sie Geldauflagen und Bußgelder unserer Arbeit zuteilen; wir bitten Sie, dadurch die nachhaltige Hilfe an bedürftigen Kindern mit zu unterstützen.

Generell können die eingehenden Beträge für den gesamten sozialen Bereich entgegen genommen werden. Sinnvoll ist jedoch eine spezielle Zuweisung zugunsten der Kinder und notleidenden Familien.

  1. wir garantieren eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen

  2. das Gericht wird über jeden Zahlungseingang/Nichteingang zeitnah informiert

  3. für Zahlungen von Geldauflagen auf unserem Sonderkonto erstellen wir KEINE Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen).

Justitia,
Amtsgericht Berlin-Wedding